Änderungen bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Schon seit Januar 2025 erleichtern zahlreiche Änderungen die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Seit Juli gelten weitere Vereinfachungen, die vor allem die Verhinderungspflege verbessern.

  • Mehr Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Mehr verfügbare Tage Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Zusammenfassung der Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Die Verhinderungspflege ist eine sehr wichtige Unterstützung, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt. Diese auch als „Ersatzpflege“ bezeichnete vorübergehende Vertretung kommt der eingetragenen Pflegeperson zugute. Das sind in der Regel pflegende Angehörige. Sie können auf die Verhinderungspflege zurückgreifen, wenn sie eine Pause brauchen – für Urlaub, Dienstreise oder Weiterbildung, weil sie krank werden oder schlicht zur eigenen Erholung.

Das ist neu in der Verhinderungspflege seit Juli 2025

Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Die Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 bisher einzeln zur Verfügung gestellten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind seit Juli 2025 zu einem Jahresbetrag zusammengefasst.

Damit steht Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 nun ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu Verfügung. Er kann für Ersatzpflegekräfte – also für Verhinderungspflege – und/oder für eine vorübergehende stationäre Unterbringung – also für Kurzzeitpflege – verwendet werden.

Das Budget kann in Gänze flexibel auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege  aufgeteilt werden. Das erleichtert die Nutzung und verbessert die Planbarkeit für alle Beteiligten.

Die bisherige „Umwandlungsregel“ entfällt komplett – für weniger Bürokratie.

Erhöhtes Jahresbudget seit Juli 2025

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 erhalten seit Juli 2025 ein Gesamtbudget von 3.539 Euro im Jahr, das frei für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann – je nach Bedarf.

Während Kurzzeitpflege stationär stattfindet, ist die Verhinderungspflege meist ambulant. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben hier die Wahl.

Abrechnung mit dem ambulanten Pflegedienst

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Verhinderungspflege, ist die Abrechnung relativ einfach. Der Pflegedienst stellt Ihnen seine Dienste in Rechnung oder rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Seit Juli 2025 sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, nach jeder Leistung eine Kostenübersicht auszuhändigen. Dies sorgt für mehr Transparenz für Pflegehaushalte: So wissen Pflegebedürftige und Angehörige jederzeit, wie viel vom Jahresbudget noch übrig ist.

In der Linimed Gruppe bieten folgende Pflegedienste Verhinderungspflege an:

Keine Wartezeit mehr durch Vorpflegezeit

Die bisher vorgeschriebene Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt ganz. Pflegebedürftige haben nun ab dem ersten Tag Anspruch auf Ersatzpflege – ohne vorherige Pflegephase.

Die eingetragene Pflegeperson kann von Beginn an Verhinderungspflege einsetzen, wenn Urlaub, Dienstreise, Weiterbildungen, Überlastung oder andere Gründe eine Pause erfordern.

Neu: 8 Wochen Verhinderungspflege

Die maximale Dauer der Verhinderungspflege steigt von sechs auf acht Wochen pro Kalenderjahr. In dieser Zeit kann eine Ersatzpflegekraft oder Einrichtung die Pflege übernehmen. Das Jahresbudget wurde entsprechend aufgestockt.

In der Linimed Gruppe bieten folgende Pflegedienste Verhinderungspflege an:

Pflegegeld wird weiter anteilig gezahlt

Während der Verhinderungspflege erhalten Pflegebedürftige weiterhin 50 % ihres regulären Pflegegeldes. Die Zahlung erfolgt durchgängig für bis zu acht Wochen – auch bei längerer Ersatzpflege.

Unverändert: Einschränkungen bei Angehörigen

Wird die Ersatzpflege von Angehörigen bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad oder von Personen übernommen, die im gleichen Haushalt gemeldet sind, gelten weiterhin Begrenzungen in der Vergütung.

Ohne Einschränkungen können Sie einen ambulanten Pflegedienst oder eine Pflegeeinrichtung nutzen. Alternativ können Sie auch nicht beruflich Pflegende mit der Verhinderungspflege betrauen. Dies können z. B. Freunde oder weiter entfernte Verwandte sein, die sich mit der gepflegten Person keinen Wohnsitz teilen.

Übernimmt eine nicht beruflich pflegende Person die Verhinderungspflege, dann ist es üblich, eine Aufwandsentschädigung auszuzahlen. Hierfür kann die reguläre Pflegeperson anschließend eine Erstattung bei der Pflegekasse beantragen.

Übernimmt ein Pflegedienst die Verhinderungspflege, stellt dieser entweder eine Rechnung oder rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. In der Linimed Gruppe bieten folgende Pflegedienste Verhinderungspflege an:

Durch die höheren Beträge und die flexible Nutzung zusätzlicher Mittel entsteht mehr finanzieller Spielraum. Das entlastet pflegende Angehörige und erleichtert die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Zudem werden Erholungsphasen und Urlaube besser möglich.

Die Neuerungen fördern zugleich den Zugang zu qualitativ hochwertiger Ersatzpflegeohne zusätzliche finanzielle Belastung.

Die Änderungen gehen auf das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz zurück. Sie haben das Ziel, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen mehr Flexibilität, finanzielle Unterstützung und Planungssicherheit zu geben.

In der Linimed Gruppe bieten folgende Pflegedienste Verhinderungspflege an:

Neuerungen für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Die Neuerungen für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sollen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtern. Erholungsphasen und Urlaube werden besser möglich.

Die Neuerungen für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sollen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtern. Erholungsphasen und Urlaube werden besser möglich.