Was bedeutet
außerklinische Intensivpflege?
Die außerklinische Intensivpflege, auch bekannt als ambulante Intensivpflege, umfasst eine hochspezialisierte Pflege außerhalb von Kliniken und Pflegeheimen. Möglich ist die Pflege in der häuslichen Einzelversorgung und auch in der Mehrfachversorgung in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft.
Dies kann beispielsweise die Versorgung von Patient:innen mit Beatmungsgeräten, Tracheostomie oder anderen lebenserhaltenden Maßnahmen umfassen. Dabei ist der hohe Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, die eine kontinuierliche Anwesenheit einer Pflegefachkraft notwendig macht, ausschlaggebend für den Intensivpflegestatus.
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Überblick zur außerklinischen Intensivpflege verschaffen und Ihnen die wichtigsten Fragen beantworten.
Die wichtigsten Informationen
auf einem Blick:
Informationen für Kliniken
Die Erhaltung und Förderung der Selbstbestimmtheit unserer Patienten ist das gemeinsames Ziel von Klinik und Pflegedienst. Gemeinsam setzen wir uns für eine reibungslose Patientenübernahme ein.
Informationen für Patienten/Angehörige
Nach dem Krankenhausaufenthalt stellt sich die Frage, wie es nun weitergeht. Wir unterstützen Sie bei der Versorgung Ihrer Angehörigen.
Informationen für Ärzte I Sozialdienste
Wer darf das Potenzial erheben? Wer darf die Verordnung ausstellen? Was ist wichtig für den Behandlungsplan? Wir klären Ihre Fragen.
Gut zu wissen:
Anspruchsgrundlage außerklinischer Intensivpflege
Die Anspruchsgrundlage für die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege ist im Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) verankert. Bereits Ende 2021 hat zudem der Gemeinsame Bundesausschuss die neue Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege (AKI-Richtlinie) beschlossen. Die neuen AKI-Richtlinie definiert, welche Qualifikation die verordnenden und potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte haben müssen. Die Leistungsinhalte umfassen alle im zeitlichen Zusammenhang anfallenden erforderlichen Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und beim Bundesministerium für Gesundheit.
Häufige Krankheitsbilder der außerklinischen Intensivpflege
Gesundheitliche Einschränkungen und Symptome, die eine außerklinische Intensivpflege erforderlich machen, können durch verschiedene Krankheitsbilder verursacht werden. Dazu zählen beispielsweise:
- Parkinson
- Multiple Sklerose (MS)
- Wachkomapatient:innen
- Patient:innen mit Locked-In-Syndrom
- Menschen mit einem Luftröhrenschnitt (Tracheostoma) und/oder einer maschinellen Beatmung
- Neurologische / neuromuskuläre Erkrankungen (z. B. ALS, SMA, Epilepsie, Muskeldystrophie Duchenne)
- Traumatologische Krankheitsbilder (z. B. Schädel-Hirn-Trauma, Querschnittslähmung, Thoraxverletzungen)
- Kardiologische Krankheitsbilder
- Onkologische Krankheitsbilder (Tumorerkrankungen)
- Menschen mit ausgeprägter Schluck- und Abhuststörung, die jederzeit pflegefachliche Unterstützung benötigen, um die Atemwege frei zu halten
Bei Krankheitsbildern, die ein hohes Maß an pflegerischer Abhängigkeit und eine ständige Interventionsbereitschaft mit sich bringen, wird von den behandelnden Ärzten die außerklinische Intensivpflege verordnet.
Unterschied außerklinische Intensivpflege und Tourenpflege
Die Spezialisierung, die ständige Interventionsbereitschaft und mehrstündige – bis zu einer 24 Stunden täglichen – Pflege unterscheiden die außerklinische Intensivpflege von der Tourenpflege, ebenfalls bekannt als Hauskrankenpflege, ambulante Pflege oder häusliche Krankenpflege.
In der klassischen ambulanten Pflege werden grundpflegerische Maßnahmen als auch bspw. die Gabe von Medikamenten, das Wechseln von Verbänden geplant erbracht; in einem festen Rhythmus, zu vereinbarten Zeiten, im Rahmen einer Tour, bei der die Pflegekunden nacheinander angefahren werden.
Diese Planbarkeit von Maßnahmen ist in der außerklinischen Intensivpflege nicht immer möglich. So erfordern Krampfanfälle oder das Absaugen nach einem Hustenstoß, um die Atemwege freizuhalten, eine sofortige Handlung von spezialisierten Pflegefachkräften.
Unsere Pflegeberatung für Sie:
Unser erfahrenes Überleitungsteam steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Das Überleitungsteam der Linimed Gruppe kann Sie von Beginn an professionell und persönlich beim Übergang in die ambulante Versorgung unterstützen. Oftmals sind unsere Mitarbeitenden selbst Pflegefachkräfte und können Ihnen fachlich umfassend zur Seite stehen.
Hotline zur außerklinischen Intensivpflege
Die Hotline richtet sich an Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen einen Bedarf an Außerklinischer Intensivpflege haben und Unterstützung und Erstberatung benötigen. Die Rufnummer lautet: 0800/5464633.
Unter der Rufnummer können Betroffene sowie deren An- und Zugehörige ihre Fragen und Probleme rund um das Thema Außerklinische Intensivpflege dem Überleitungsteam schildern und erhalten eine kostenlose Einstiegsberatung.
Außerhalb der Sprechzeit können Betroffene ihr Anliegen unter Angabe des vollständigen Namens und der Telefonnummer auf einem Anrufbeantworter hinterlassen und werden dann zeitnah von unserem Team kontaktiert.
Kontaktaufnahme per E-Mail
Falls Sie Unterstützungsbedarf haben, können Sie sich gerne per E-Mail unter beratung@linimed-gruppe.de an das Überleitungsteam der Linimed Gruppe wenden.
Kostenlose Online-Veranstaltungen für Sozialdienste und Interessierte
Unsere Fachexperten bieten regelmäßig Online- und Präsenzveranstaltung zum Thema „Verordnung der außerklinischen Intensivpflege“ für Sozialdienste und Interessierte an. Bei Interesse oder Anfragen für ein spezifisches Thema melden Sie sich gerne unter beratung@linimed-gruppe.de.
Hier finden Sie weiterführende Informationen und Formulare zur außerklinischen Intensivpflege. Falls Sie Unterstützungsbedarf haben, können Sie sch gerne per Mail unter beratung@linimed-gruppe.de an unserer Überleitungsteam der Linimed Gruppe wenden.
Von der Diagnose in die Versorgung
Diagnose
Nach der Diagnose und der bevorstehenden Entlassung aus der Klinik stehen Anghörige und Patient:innen häufig vor der Frage „Wie geht es nun weiter?“. Vom Entlassungsprozess hin zur einer Versorgung in der außerklinischen Intensivpflege gilt es viele Punkte gleichzeitig im Blick zu haben.
Anspruchsfeststellung außerklinische Intensivpflege
Die Feststellung, ob ein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege besteht, läuft nahezu zeitgleich mit der Gutachtenerstellung durch den medizinischen Dienst ab. Bei der Beurteilung durch den medizinischen Dienst ist eine lückenlose Dokumentation und Argumentationskette des Krankheitsbildes sowie der pflegerisch erforderlichen Maßnahmen von großer Bedeutung.
Potenzialerhebung
Im nächsten Schritt folgt die Potenzialerhebung durch den behandelnden Arzt, die Ausstellung der Erstverordnung sowie die Erstellung des Behandlungsplans.
Beurteilung Krankenkasse/Leistungsträger
Gleichzeitig beraten die Leistungsträger/Krankenkassen nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes hinsichtlich des möglichen Leistungsorts. Die Krankenkasse informiert anschließend die versicherte Person, den Pflegedienst sowie die verordnende Praxis/Klinik.
Überleitung und Koordination
Zuletzt werden die Pflege, die Therapie und die Hilfsmittel organisiert, während sich der Sozialdienst in der Klinik und der gewählte Pflegedienst, um die Überleitung aus der Klinik in die jeweilige Pflegeeinrichtung kümmern und diese koordinieren.
Kapazitäten in unseren Intensivpflege-Wohngemeinschaften
Informieren Sie sich schnell und einfach über unsere verfügbaren Intensivpflege-Kapazitäten in den Standorten der Linimed Gruppe GmbH.
Sie haben Fragen oder suchen ein passendes Pflegeangebot in Ihrer Nähe?
Schreiben Sie uns!
Weitere Informationen:
Informationen für Kliniken
Die Erhaltung und Förderung der Selbstbestimmtheit unserer Patienten ist das gemeinsames Ziel von Klinik und Pflegedienst. Gemeinsam setzen wir uns für eine reibungslose Patientenübernahme ein.
Informationen für Patienten/Angehörige
Nach dem Krankenhausaufenthalt stellt sich die Frage, wie es nun weitergeht. Wir unterstützen Sie bei der Versorgung Ihrer Angehörigen.
Informationen für Ärzte
Wer darf das Potenzial erheben? Wer darf die Verordnung ausstellen? Was ist wichtig für den Behandlungsplan? Wir klären Ihre Fragen.