Kostenübernahme für Intensiv- und Beatmungspflege
Wenn ein Angehöriger in eine Intensivpflege‑Wohngemeinschaft einziehen soll, fühlen sich viele Familien zunächst überfordert. Vor allem die Frage nach der Kostenübernahme sorgt häufig für Unsicherheit: Was bezahlt die Krankenkasse? Was übernimmt die Pflegekasse? Welche Unterstützung gibt es zusätzlich?
Als einer der führenden Anbieter in der außerklinischen Intensivpflege begleiten wir Sie Schritt für Schritt – klar strukturiert, transparent und verlässlich.
Was ist eine Beatmungs‑WG?
In einer Beatmungs‑WG leben intensivpflegebedürftige Menschen – häufig mit Tracheostoma oder maschineller Beatmung – in eigenen privaten Zimmern. Trotz der geschützten, wohnlichen Umgebung sind rund um die Uhr speziell ausgebildete Pflegefachkräfte anwesend. Diese Form der Versorgung nennt sich ambulante Beatmungs- bzw. Intensivpflege‑WG. Sie bietet ein Maximum an Sicherheit, Selbstbestimmung und Lebensqualität.
Lassen Sie sich von uns zur Kostenübernahme beraten:
Wie funktioniert die Kostenübernahme?
Bei der Versorgung in einer Intensivpflege‑WG greifen mehrere Bausteine. Wichtig: In nahezu allen Fällen werden große Teile der Kosten übernommen – und wir unterstützen bei jedem Antrag.
1. Behandlungspflege (Krankenkasse)
Die medizinisch notwendige Beatmungspflege, Überwachung, Absaugung und alle behandlungspflegerischen Maßnahmen werden in der Regel über die Krankenkasse abgerechnet.
Da die ständige Interventionsbereitschaft einer Fachkraft notwendig ist, gehört diese Leistung fest zur außerklinischen Intensivpflege.
2. Grundpflege & hauswirtschaftliche Leistungen (Pflegekasse)
Je nach Pflegegrad stehen Betroffenen Leistungen der Pflegeversicherung zu. Diese decken nicht immer die vollständigen Kosten – hier entsteht oft eine Finanzierungslücke, die wir frühzeitig transparent machen.
3. Hilfe zur Pflege (Sozialamt)
Wenn das eigene Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen, kann Unterstützung nach SGB XII („Hilfe zur Pflege“) beantragt werden. Die Behörde prüft die Situation und kann den Eigenanteil vollständig übernehmen.
4. Weitere Zuschüsse, die Sie beantragen können:
- Wohngruppenzuschlag: Dieser monatliche Zuschlag eignet sich für organisatorische Tätigkeiten in der WG – z. B. gemeinsamer Einkauf oder koordinierende Unterstützung. Er wird direkt bei der Pflegekasse beantragt.
- Entlastungsbetrag: Dieser monatliche Zuschuss – z. B. für die Reinigung des Zimmers – wird von der Pflegekasse erstattet und entlastet pflegende Angehörige.
- Grundsicherung/Wohngeld ist möglich bei geringer Rente oder Einkommen und wird beim Sozialamt beantragt.
- Übernahme von Stromkosten für verordnete Hilfsmittel wie Beatmungsgeräte
Wir übernehmen die Kostenklärung für Sie
Wir prüfen gemeinsam, welche Leistungen Ihnen konkret zustehen – inklusive aller Antragswege. Unser Casemanagement besteht aus erfahrenen Pflegefachkräften, die Sie persönlich begleiten:
✅ Wir erstellen einen verständlichen Kostenüberblick.
✅ Wir unterstützen Sie bei allen Anträgen (Kasse, Pflegegrad, Sozialamt).
✅ Wir kommunizieren direkt mit den Kostenträgern.
✅ Wir entlasten Sie in einer dieser schweren Phase.
Warum mit einem Pflegedienst der Linimed Gruppe?
- spezialisierte Pflegedienste in ganz Deutschland
- über 4.000 qualifizierte Pflegefachkräfte
- Spezialisierung auf außerklinische Intensivpflege
- jahrzehntelange Erfahrung
- echte Entlastung für Angehörige durch transparente Kommunikation
Sie möchten wissen, wie die Kostenübernahme für eine Beatmungs‑WG in Ihrem konkreten Fall aussieht? Wir prüfen es mit Ihnen – kostenfrei, persönlich und unverbindlich.
Lassen Sie sich von uns zur Kostenübernahme beraten:
Eigenanteil und staatliche Unterstützung bei der Finanzierung
Die Kosten einer außerklinischen Intensivpflege setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Während die medizinisch notwendige Behandlungspflege in der Regel vollständig von der Krankenkasse (SGB V) übernommen wird, sind die Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) gesetzlich gedeckelt und abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.
Wie entsteht ein Eigenanteil?
Die Pflegeversicherung übernimmt – je nach Pflegegrad – fest definierte Höchstbeträge für:
- Pflegesachleistungen
- den Wohngruppenzuschlag
- den Entlastungsbetrag
- weitere Leistungen nach SGB XI
Reichen diese Leistungen nicht aus, um die tatsächlichen Kosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung abzudecken, entsteht ein Eigenanteil, der grundsätzlich von der pflegebedürftigen Person zu tragen ist – sofern Einkommen oder Vermögen vorhanden sind.
Staatliche Unterstützung, wenn eine Eigenfinanzierung nicht möglich ist
Kann der Eigenanteil nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden, stehen verschiedene staatliche Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem:
- Hilfe zur Pflege nach SGB XII
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Wohngeld (je nach individueller Situation)
Im Rahmen einer sozialrechtlichen Prüfung kann der verbleibende Eigenanteil ganz oder teilweise übernommen werden. Ziel dieser Leistungen ist es, sicherzustellen, dass eine notwendige Intensivpflege nicht an finanziellen Hürden scheitert.
Transparente Beratung und aktive Unterstützung
Unser Casemanagement begleitet Sie bei allen Fragen rund um Finanzierung und Anträge. Wir unterstützen Sie bei:
- der Prüfung Ihrer individuellen Finanzierungssituation
- der Berechnung möglicher Eigenanteile
- der Antragstellung bei Pflegekasse und Sozialamt
- der Kommunikation mit den zuständigen Kostenträgern
Unser Ziel ist eine klare, nachvollziehbare Finanzierungslösung und eine verlässliche Versorgungssicherheit – damit Sie in einer herausfordernden Lebenssituation entlastet werden und sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Lassen Sie sich von uns zur Kostenübernahme beraten:
Die wichtigsten Informationen zur Kostenübernahme für außerklinische Intensivpflege haben wir in unserer Broschüre für Sie zusammengefasst.
Kapazitäten in unseren Intensivpflege-Wohngemeinschaften
Informieren Sie sich schnell und einfach über unsere verfügbaren Intensivpflege-Kapazitäten in den Standorten der Linimed Gruppe GmbH.

