Kostenübernahme für Intensiv- und Beatmungspflege
Wenn ein Angehöriger in eine Intensivpflege‑Wohngemeinschaft einziehen soll, fühlen sich viele Familien zunächst überfordert. Vor allem die Frage nach der Kostenübernahme sorgt häufig für Unsicherheit: Was bezahlt die Krankenkasse? Was übernimmt die Pflegekasse? Welche Unterstützung gibt es zusätzlich?
Als einer der führenden Anbieter in der außerklinischen Intensivpflege begleiten wir Sie Schritt für Schritt – klar strukturiert, transparent und verlässlich.
Was ist eine Beatmungs‑WG?
In einer Beatmungs‑WG leben intensivpflegebedürftige Menschen – häufig mit Tracheostoma oder maschineller Beatmung – in eigenen privaten Zimmern. Trotz der geschützten, wohnlichen Umgebung sind rund um die Uhr speziell ausgebildete Pflegefachkräfte anwesend. Diese Form der Versorgung nennt sich ambulante Beatmungs- bzw. Intensivpflege‑WG. Sie bietet ein Maximum an Sicherheit, Selbstbestimmung und Lebensqualität.
Lassen Sie sich von uns zur Kostenübernahme beraten:
Wie funktioniert die Kostenübernahme?
Bei der Versorgung in einer Intensivpflege‑WG greifen mehrere Bausteine. Wichtig: In nahezu allen Fällen werden große Teile der Kosten übernommen – und wir unterstützen bei jedem Antrag.
1. Behandlungspflege (Krankenkasse)
Die medizinisch notwendige Beatmungspflege, Überwachung, Absaugung und alle behandlungspflegerischen Maßnahmen werden in der Regel über die Krankenkasse abgerechnet.
Da die ständige Interventionsbereitschaft einer Fachkraft notwendig ist, gehört diese Leistung fest zur außerklinischen Intensivpflege.
2. Grundpflege & hauswirtschaftliche Leistungen (Pflegekasse)
Je nach Pflegegrad stehen Betroffenen Leistungen der Pflegeversicherung zu. Diese decken nicht immer die vollständigen Kosten – hier entsteht oft eine Finanzierungslücke, die wir frühzeitig transparent machen.
3. Hilfe zur Pflege (Sozialamt)
Wenn das eigene Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen, kann Unterstützung nach SGB XII („Hilfe zur Pflege“) beantragt werden. Die Behörde prüft die Situation und kann den Eigenanteil vollständig übernehmen.
4. Weitere Zuschüsse, die Sie beantragen können:
- Wohngruppenzuschlag: Dieser monatlicher Zuschlag eignet sich für organisatorische Tätigkeiten in der WG – z. B. gemeinsamer Einkauf oder koordinierende Unterstützung. Er wird direkt bei der Pflegekasse beantragt.
- Entlastungsbetrag: Dieser monatliche Zuschuss – z. B. für die Reinigung des Zimmers – wird von der Pflegekasse erstattet und entlastet pflegende Angehörige.
- Grundsicherung/Wohngeld ist möglich bei geringer Rente oder Einkommen und wird beim Sozialamt beantragt.
- Übernahme von Stromkosten für verordnete Hilfsmittel wie Beatmungsgeräte
Wir übernehmen die Kostenklärung für Sie
Wir prüfen gemeinsam, welche Leistungen Ihnen konkret zustehen – inklusive aller Antragswege. Unser Casemanagement besteht aus erfahrenen Pflegefachkräften, die Sie persönlich begleiten:
✅ Wir erstellen einen verständlichen Kostenüberblick.
✅ Wir unterstützen Sie bei allen Anträgen (Kasse, Pflegegrad, Sozialamt).
✅ Wir kommunizieren direkt mit den Kostenträgern.
✅ Wir entlasten Sie in einer dieser schweren Phase.
Warum mit einem Pflegedienst der Linimed Gruppe?
- spezialisierte Pflegedienste in ganz Deutschland
- über 4.000 qualifizierte Pflegefachkräfte
- Spezialisierung auf außerklinische Intensivpflege
- jahrzehntelange Erfahrung
- echte Entlastung für Angehörige durch transparente Kommunikation
Sie möchten wissen, wie die Kostenübernahme für eine Beatmungs‑WG in Ihrem konkreten Fall aussieht? Wir prüfen es mit Ihnen – kostenfrei, persönlich und unverbindlich.
Lassen Sie sich von uns zur Kostenübernahme beraten:
Die wichtigsten Informationen zur Kostenübernahme für außerklinische Intensivpflege haben wir in unserer Broschüre für Sie zusammengefasst.
Kapazitäten in unseren Intensivpflege-Wohngemeinschaften
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