IPReG – Die Zusammenarbeit
zwischen Klinik, Zuweiser und Pflegedienst
Seit Januar 2023 ist die außerklinische Intensivpflege neu geregelt und nun als eigenständiger Verordnungsbereich (§37c SGB V) definiert. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss die AKI-Richtlinie, in der weitere Details definiert sind. Seit 31. Oktober 2023 gilt ebenfalls ein verändertes Leistungsrecht für die außerklinische Intensivpflege. Die neuen Formulare 62A (Potenzialerhebung), 62B (Verordnung) und 62C (Behandlungsplan) sind hier maßgeblich.
Als führender Anbieter für außerklinische Intensivpflege möchten wir Sie als Linimed Gruppe bei der Erstellung und Verordnung der neuen Formulare sowie der Organisation des Entlassmanagements unterstützen.
Ziel
Zukünftig soll der Fokus bei intensiv pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten mit künstlicher Beatmung oder Trachealkanüle, noch stärker auf eine Entwöhnung und Dekanülierung beziehungsweise eine Therapieoptimierung gerichtet sein. Lebensbedrohliche Komplikationen, eine Verschlechterung der Vitalfunktionen und der krankheitsbedingten Beeinträchtigungen sollen so möglichst vermieden und noch früher erkannt werden.
Daraus ergeben sich für die behandelnden Ärzte, Kliniken, Zuweiser sowie Pflegedienste neue Richtlinien und Aufgaben. Durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) und die damit verbundene AKI-Richtlinie kommt der sogenannten Potenzialerhebung eine wesentliche Rolle zu.
Das Entlassmanagement
Was ist zu beachten?
Ihr Patient oder Ihre Patientin steht vor der Krankenhausentlassung. Für einen reibungslosen Ablauf der Patientenübernahme in einen unserer Standorte der außerklinischen Intensivpflege gibt es folgende Punkte zu beachten:
Formular 62A – Potenzialergebung
Bei der Verordnung der außerklinischen Intensivpflege ist zu prüfen, ob eine aktuelle Potenzialerhebung zur Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung vorliegt oder eingeleitet werden kann. Ist dies dauerhaft nicht möglich, steht die Optimierung der Therapie im Vordergrund. Das Ergebnis der Potenzialerhebung bildet die Grundlage für die Verordnung sowie den Behandlungsplan. Eine Potenzialerhebung wird bei allen beatmeten oder trachealkanülierten Patient:innen mit außerklinischer Intensivpflege mindestens aller 6 Monate durchgeführt.
In der Potenzialerhebung werden insbesondere folgende Angaben erhoben und dokumentiert:
- das Potenzial zur Reduzierung der Beatmungszeit bis hin zur vollständigen Beatmungsentwöhnung (Weaning)
- das Potenzial für eine Umstellung auf eine nicht-invasive Beatmung
- das Potenzial zur Entfernung der Trachealkanüle (Dekanülierung) bzw.
- die Möglichkeiten der Therapieoptimierung und die jeweils zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen
Für den Fall, dass die Beatmung/Trachealkanüle dauerhaft indiziert oder eine Dekanülierung oder Entwöhnung zum Zeitpunkt der Erhebung nicht möglich oder absehbar ist, sind die konkreten Gründe zu dokumentieren.
Formular 62B – Verordnung
Bei jeder Verordnung außerklinischer Intensivpflege sind die verordnungsrelevanten Diagnosen und wichtige Informationen zum klinischen Status und zum erforderlichen Leistungsumfang anzugeben.
Erstverordnung
Die Erstverordnung kann durch einen außerklinischen Vertragsarzt für bis zu 5 Wochen erfolgen. In der Regel erfolgt die Erstverordnung jedoch im Entlassmanagement. Diese ist für bis zu 7 Tage gültig. Da in dieser Zeit eine vertragsärztliche Anschlussversorgung erfolgen muss, hat das Krankenhaus den weiterbehandelnden Vertragsarzt rechtzeitig über die Verordnung zu informieren, das eine nahtlose Anschlussversorgung ermöglicht wird.
Folgeverordnung
Die Folgeverordnung kann grundsätzlich für 6 Monat ausgestellt werden. Nur bei beatmeten oder trachealkanülierten Patient:innen, für die keine Aussicht auf nachhaltige Besserung der zu Grunde liegenden Funktionsstörung besteht und für die eine Dekanülierung oder Entwöhnung dauerhaft nicht möglich ist, ist eine Folgeverordnung für bis zu 12 Monate möglich.
Rückseite
Die Rückseite des Verordnungsformulars 62B füllen die Versicherten beziehungsweise der Pflegedienst aus. Sie ist für den Antrag des Versicherten bei der Krankenkasse vorgesehen und enthält Felder für die Angaben zum Pflegedienst.
Formular 62C – Behandlungsplan
Der Behandlungsplan wir der Verordnung beigefügt. Darauf werden spezifische Angaben und konkretisierende Hinweise zu vereinbarten Behandlungsmaßnahmen dokumentiert. Bei Veränderungen des Bedarfs, des klinischen Status oder der relevanten Kontextfaktoren ist der Behandlungsplan von dem verordnenden Arzt zu aktualisieren.
Ergeben sich daraus Änderungen am Inhalt und Umfang der Leistungen der außerklinischen Intensivpflege, ist der Behandlungsplan vom verordnenden Arzt erneut der Krankenkasse vorzulegen.
Unser Unterstützungsangebot für Sie:
Unser erfahrenes Überleitungsteam steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Das Überleitungsteam der Linimed Gruppe kann Sie von Beginn an professionell und persönlich beim Übergang in die ambulante Versorgung unterstützen. Oftmals sind unsere Mitarbeitenden selbst Pflegefachkräfte und können Ihnen fachlich umfassend zur Seite stehen.
Hotline zur außerklinischen Intensivpflege
Die Hotline richtet sich an Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen einen Bedarf an Außerklinischer Intensivpflege haben und Unterstützung und Erstberatung benötigen. Die Rufnummer lautet: 0800/5464633.
Unter der Rufnummer können Betroffene sowie deren An- und Zugehörige ihre Fragen und Probleme rund um das Thema Außerklinische Intensivpflege dem Überleitungsteam schildern und erhalten eine kostenlose Einstiegsberatung.
Außerhalb der Sprechzeit können Betroffene ihr Anliegen unter Angabe des vollständigen Namens und der Telefonnummer auf einem Anrufbeantworter hinterlassen und werden dann zeitnah von unserem Team kontaktiert.
Kontaktaufnahme per E-Mail
Falls Sie Unterstützungsbedarf haben, können Sie sich gerne per E-Mail unter beratung@linimed-gruppe.de an das Überleitungsteam der Linimed Gruppe wenden.
Kostenlose Online-Veranstaltungen für Sozialdienste und Interessierte
Unsere Fachexperten bieten regelmäßig Online- und Präsenzveranstaltung zum Thema „Verordnung der außerklinischen Intensivpflege“ für Sozialdienste und Interessierte an. Bei Interesse oder Anfragen für ein spezifisches Thema melden Sie sich gerne unter beratung@linimed-gruppe.de.
Hier finden Sie weiterführende Informationen und Formulare zur außerklinischen Intensivpflege. Falls Sie Unterstützungsbedarf haben, können Sie sch gerne per Mail unter beratung@linimed-gruppe.de an unserer Überleitungsteam der Linimed Gruppe wenden.
Kapazitäten in unseren Intensivpflege-Wohngemeinschaften
Informieren Sie sich schnell und einfach über unsere verfügbaren Intensivpflege-Kapazitäten in den Standorten der Linimed Gruppe GmbH.
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Wir unterstützen Sie gern.
Weitere Informationen zum Thema IPReG
Änderungen und hilfreiche Informationen für Ärzt:innen sowie Patient:innen und Angehörige zum Thema IPReG und der Versorgung in der außerklinischen Intensivpflege finden Sie über folgende Links: